Aeschbacher AG

Kalender oder Spende?
20. Dezember 2019
aperopaeckli.ch – Das Apero für Online-Events
15. Oktober 2020
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Das wichtigste zuerst: Sämtliche Tickets der Aeschbacher AG sind frei von Bisphenol A (BPA) und Bisphenol S (BPS). Wir verwenden schon seit mehreren Jahren Thermopapiere, die ohne diese beiden Stoffe hergestellt werden.

Thermopapiere werden für die Herstellung von Tickets aller Art, Kassenbons oder Faxpapier eingesetzt. Das Papier ist auf der zu bedruckenden Seite mit einer temperaturempfindlichen Schicht versehen, die durch Wärmeeinwirkung die gedruckten Zeichen erscheinen lässt. Kommt das Thermopapier als Ticketpapier zum Einsatz, wird dieses mit einem Sicherheits-Hintergrund bedruckt. Dieser enthält Merkmale, die das Ticket fälschungssicher machen. Das so produzierte Ticketpapier wird in den Verkaufsgeräten von einem Thermodrucker mit den spezifischen Daten des Kunden bedruckt.

Viele Thermopapiere sind mit BPA beschichtet, um sich bei Wärmeeinfluss dunkel zu verfärben. BPA ist ein synthetischer Stoff, der bei der Reaktion von zwei Phenol-Molekülen mit einem Aceton-Molekül entsteht.

Zahlreiche Studien haben eine gesundheitsschädigende Wirkung von BPA nachgewiesen. BPA ist ein hormonaktiver Stoff. Hormonaktive Stoffe sind Substanzen, die auf das Hormonsystem wirken und auf diesem Weg schädliche Wirkungen auf den Organismus haben können. In hoher Konzentration wirkt sich BPA schädlich auf Leber und Nieren aus und ist toxisch für die Fortpflanzung. Der Stoff kann Auswirkungen auf das Immun-, Nerven-, Stoffwechsel- und Herz-Kreislaufsystem haben sowie die Entstehung von Krebs begünstigen.

Gewisse Hersteller haben aus diesen Gründen das BPA in ihren Papieren durch BPS ersetzt. Eine Substituierung von BPA mit BPS ist aber keine Lösung, wie verschiedene wissenschaftliche Studien und Publikationen zeigen. Sie kommen zum Schluss, dass BPS, wie andere Phenole auch, hormonell wirksam sein kann – wenn auch nicht so stark wie BPA.

Die EU hat 2016 die Beschränkung von Bisphenol A in Thermopapier angenommen. Diese ist seit dem 2. Januar 2020 in Kraft. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Gesetzgebung den EU-Vorgaben angepasst und berücksichtigt dabei, anders als die EU, auch gleich die neu gewonnenen Erkenntnisse zu BPS. Ab dem 1. Juni 2020 ist somit die Verwendung von Thermopapier mit einem Massengehalt an Bisphenol A oder Bisphenol S von 0,02 Prozent oder mehr in der Schweiz verboten.

Restbestände an Ticketpapier mit BPA/BPS können somit noch bis im Juni 2020 eingesetzt werden. Wir geben unseren Kunden im Zweifelsfall gerne Auskunft, ob die Stoffe in ihren Restbeständen enthalten sind. Das BAG empfiehlt, allfällige BPA-/BPS-haltige Restbestände im Restmüll zu entsorgen, wegen der Chemikalien im Thermopapier.

Weiterführende Informationen sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit zu finden.

Präsentation BAG: “Toxikologie, Risikobeurteilung, Situation EU” vom 18.12.2019
Präsentation BAG: “Aktuelle Situation in der Schweiz” vom 18.12.2019